Informationen & Leistungen
Energieausweis
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis zeigt anhand verschiedener Kennziffern, eine Einschätzung der Energieeffizienz und Qualität eines Wohngebäudes. Dadurch können Immobilien verglichen werden und Käufer oder Vermieter können erkennen, welche Verbräuche und Energiekosten sie bei einer Immobilie erwarten können. Es gibt zwei verschiedene Formen eines Energieausweises. Zum einen der Energiebedarfsausweis, in diesem werden nach Normbedingungen das Haus bilanziert. Zum anderen der Energieverbrauchsausweis, bei dem die Verbräuche der letzten drei Jahre ermittelt werden und damit ein Durchschnitt bilanziert wird.
Wer benötigt einen Energieausweis?
Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) §80 sind Vermieter und Verkäufer dazu verpflichtet, einen Energieausweis vor einer Neuvermietung oder einem Eigentümerwechsel zur Verfügung zu stellen.
Fördermittel
Von woher kommt die Förderung?
Förderungen für sog. Einzelmaßnahmen werden von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgestellt.
Wieviel Förderung kann man bekommen und wofür alles?
Gefördert werden alle Maßnahmen zu energetischen Verbesserung an der Gebäudehülle, d.h. Fenster, Türen, Dämmung der Außenwand, Dach und Geschossdecken.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
iSFP-Bonus
Der Bonus von 5 % für das Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) wird erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € bei Gebäuden mit einer Wohneinheit gewährt. Hat das Gebäude mehrere Wohneinheiten, so erhöht sich das notwendige Mindestinvestitionsvolumen auf die Höhe der jeweiligen Höchstgrenzen ohne die Erhöhung durch den iSFP-Bonus. Beispielsweise müssen bei einem Wohngebäude mit 3 Wohneinheiten die förderfähigen Ausgaben mindestens 60.000 Euro betragen (30.000 Euro für die erste Wohneinheit + jeweils 15.000 Euro für die zweite und dritte Wohneinheit).
Der iSFP-Bonus entfällt dabei nur auf den Betrag, der das Mindestinvestitionsvolumen übersteigt. Die Mindestinvestitionskosten müssen in dem jeweiligen Antrag erreicht werden. Eine Summierung von Investitionskosten aus mehreren Anträgen (aus demselben Kalenderjahr) erfolgt nicht.
individueller Sanierungsfahrplan
Was ist ein iSFP?
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein von der BAFA erstelltes Konzept in dem ein Energieberater Ihr Gebäude individuell bilanziert. Im individuellen Sanierungsfahrplan werden Maßnahmen aufgezeigt, wie Sie ihr Gebäude in Zukunft Sanieren und das energetische Einsparpotential nutzbar machen können.
zusätzliche Dienstleistung
Welche Dienstleistungen biete ich noch an?
Abseits der oben genannten Dienstleitungen biete ich Ihnen noch:
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
- Wärmebrücken- und Luftdichtheitskonzepte
- Erstellen von Lüftungskonzepten nach DIN 1946-6
- Baubegleitung